Nato-Beitritts- und Zusammenarbeitsverbot
Ist es sinnvoll mit der Nato zusammenzuarbeiten?
Artikel 2 der Initiative 1 verbietet der Schweiz grundsätzlich den Beitritt und die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen. Mit «Bündnissen» ist dabei aber eigentlich primär die Nato gemeint. Das linke Komitee für die Neutralität lobt genau dieses Beitritts- und Zusammenarbeitsverbot. 2
Beitritt
Ich bin mit den Initiant*innen und Unterstützer*innen der Initiative einer Meinung: Ich finde den Beitritt der Schweiz zur Nato oder irgendeinem anderem Militärbündnis einen Riesenquatsch.
Jedoch sollte dabei beachtet werden, dass die Schweiz nicht einfach so der Nato beitreten könnte. Denn ein Beitritt der Schweiz bei einem Militärbündnis erfordert in jedem Fall ein obligatorisches Referendum. 3 Weshalb ich es unnötig finde, dieses Verbot in die Verfassung zu schreiben. Speziell, weil die Debatte um diesen Nichtbeitritt gleichzeitig mit anderen Themen gemischt geführt wird, obwohl diese Entscheidung ihre eigene Plattform und eine differenzierte Debatte mehr als verdient hätte. Dadurch könnte die Stimmbevölkerung auch klarer Nein zur Nato sagen.
Zusammenarbeit
Die Initiative würde jedoch nicht nur den Beitritt, sondern auch jegliche militärische Zusammenarbeit mit Nato-Ländern verbieten. Nur im Fall, dass die Schweiz einer direkten Bedrohung ausgesetzt ist, wäre die Zusammenarbeit erlaubt.
Dieses Verbot finde ich persönlich sinnvoll, auch wenn es aus meiner Sicht ein wenig über das Ziel hinausschiesst. So oder so würde ich es sehr begrüssen, wenn die Zusammenarbeit der Schweiz mit der Nato auf ein Minimum beschränkt werden würde.
Denn unter anderem ändert die Zusammenarbeit mit der Nato natürlich auch das Bild, welches andere Länder von der Schweiz haben, denn wenn unsere Sicherheit abhängig vom Goodwill der Nato-Länder ist, schwächt das unsere Position als neutrale Vermittler*in.
Damit will ich jetzt jedoch nicht das Narrativ der SVP stärken. Diese behauptet nämlich, dass wir die Position der neutralen Vermittler*in nur wahrnehmen können, wenn wir uns bis an die Zähne bewaffnen. 4
In meinen Augen ist unsere Neutralität nämlich unsere beste Sicherheitsgarantie. Jedoch: nur wenn wir diese auch als Soft-Power exportieren. Und das gelingt uns nicht, indem wir mehr Waffen als Menschen im Land haben und auch nicht, indem wir Milliarden in unsere Rüstungsindustrie pumpen. Sondern durch gezielte Friedensförderungsmassnahmen wie die seit 1953 bestehende neutrale Überwachungskommission für den Waffenstillstand in Korea, 5 welche sicherstellt, dass Nord- und Südkorea sich an ihr Waffenstillstandsabkommen halten.
Footnotes
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BBl 2026 799, Art. 54a Abs. 2: «Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist eine Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.» ↩
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Art. 140 Abs. 1 lit. b BV (Obligatorisches Referendum): «Volk und Ständen werden zur Abstimmung unterbreitet, der Beitritt zu Organisationen für kollektive Sicherheit oder zu supranationalen Gemeinschaften;» ↩
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svp.ch Die bewaffnete Neutralität ist ein Friedens-Instrument ↩
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Neutrale Überwachungskommission für den Waffenstillstand in Korea ↩